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Auftrag, Prüfung, Baugenehmigung, bauliche Umsetzung, Nutzung

Was ist zu beachten? Wie schnell geht es voran?

Unsere staatlich anerkannten Prüfingenieure und Prüfsachverständigen für vorbeugenden Brandschutz unterstützen Sie bei Ihrem Bauvorhaben. Für Ihre Sicherheit prüfen wir Ihre Brandschutznachweise und kontrollieren die Umsetzung am Bau mit den Brandschutzanforderungen der Bauordnungen der Länder.

Dabei liegt der Focus der Prüfung auf der Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen für vorbeugenden Brandschutz für die Gebäudeklassen 4 und 5, Garagen ab 100 Quadratmetern sowie Sonderbauten.

 

Planungsphase

Bei der Prüfung richten wir unseren Blick insbesondere auf das allgemeine gesellschaftliche Interesse der Gefahrenabwehr. Wir prüfen die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen im Brandschutz und betrachten dabei u.a.:

  • das Brandverhalten von verwendeten Baustoffen,

  • die Feuerwiderstandsfähigkeit,

  • die Nutzungseinheiten, Brand- und Rauchabschnitte,

  • erforderliche Abstände,

  • notwendige erste und zweite Rettungswege,

  • Flächen für die Feuerwehr,

  • Löschwasserversorgung,

  • sowie weitere Angaben für Sonderbauten.

Unser abschließender Prüfbericht bescheinigt Ihnen die Qualität Ihrer Brandschutzplanungen.

 

Bauphase

Nach positivem Prüfbericht haben Sie nun auch die Baugenehmigung erhalten?

Gern nehmen wir für Sie auch während der Bauzeit qualitätssichernde Aufgaben war.

Als Ihr Prüfingenieur bzw. Prüfsachverständiger überwachen wir für Sie die Ausführung der Baumaßnahmen. Dabei prüfen wir stichprobenartig die Umsetzung des Brandschutznachweises bzw. -konzeptes ebenso, wie Faktoren zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Wichtig dabei: Während der gesamten Bauzeit muss der Prüfbericht auf der Baustelle vorliegen. In unseren begleitenden Überwachungsberichten geben wir Ihnen Einblick in den Stand Ihres Bauprojektes.

Sind alle notwendigen Maßnahmen umgesetzt, bescheinigen wir Ihnen die Qualität der baulichen Umsetzung in unserem zusammenfassenden Prüfbericht (Z-Bericht) und je nach Bundesland noch die entsprechende Nutzungsfreigabe.

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